Die Honorarkosten für eine Behandlung sind zwischen dem Heilpraktiker
und dem Patienten grundsätzlich frei verhandelbar, da es eine gesetzliche
Festlegung zur Höhe der Gebühren nicht gibt.
Der Fachverband Deutscher Heilpraktiker hat aus diesem Grund eine Empfehlung
herausgegeben, die den Charakter eines unverbindlichen Honorarrahmens
besitzt und als Grundlage einer Gebührenordnung für Heilpraktiker
( GebüH ) gelten kann.
Diese Honorarempfehlungen werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen,
sofern eine private Krankenversicherung existiert, bzw. im Rahmen der
gesetzlichen Anbieter eine Zusatzversicherung besteht, die die Kostenübernahme
für Heilpraktikerleistungen und Arzneimittel ausdrücklich vorsieht.
Ist das nicht der Fall, müssen die Behandlungskosten grundsätzlich
vom Patienten selbst getragen werden.
Heilpraktiker
haben eine Reihe von Verpflichtungen, zu denen neben der Schweige-, Sorgfalts-,
Fortbildungs-, Dokumentationspflicht u.a. auch die Mitteilungspflicht
gehört, die dem Behandler auferlegt, den Patienten vor Behandlungsbeginn
über die Höhe des Anamnesehonorars, der anfallenden Kosten für
jede Nachfolgekonsultation, Anfahrtsentgeld für etwaige Hausbesuche
usw. zu unterrichten. Auch von gesetzgeberischer Seite gilt die mündliche
Vereinbarung als beidseitig akzeptierte Arbeitsgrundlage.
Eine homöopathische Erstanamnese bei chronischen Erkrankungen von
2 bis 2,5 Stunden Dauer kostet in Deutschland, inclusive der anschließenden
Fallanalyse, die ebenso lange dauern kann, durchschnittlich 125.- €;
ein Folgetermin für die Behandlung einer chronischen Erkrankung kostet
i.d.R. 40.- € und die Berechnung für eine Akutbehandlung liegt
bei durchschnittlich 45.- €.
Homöopathische Arzneien sind in jeder Apotheke erhältlich.
Die Preise liegen, selbst für aufwendig angefertigte Hochpotenzen,
im einstelligen Eurobereich (C1000 ca. 6,50 bis 7 Euro).
In vielen Praxen ist es darüberhinaus üblich, soziale Härtefallregelungen
zu berücksichtigen.
Sprechen Sie deshalb mit Ihrem Heilpraktiker darüber, wenn sie sich
vorübergehend in einer schwierigen privaten Situation befinden. Man
wird für sie eine angemessene
Regelung zur Festlegung des Heilpraktikerhonorares finden.
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